Allgemeine Geschäftsbedingungen der C4B für Professional Services

Stand: November 2024


Die Firma C4B COM For Business AG, Untere Point 8, D-82110 Germering, Deutschland (im Folgenden: C4B) gewährt Unternehmen i.S.d. § 14 BGB aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) die Möglichkeit, Software über das Internet zeitlich befristet (im Folgenden: Cloudsoftware)

· als Endkunde (im Folgenden: Endkunde) selbst zu nutzen

· als Partner (im Folgenden: Partner) entweder unmittelbar oder über weitere Vertriebspartner an Endkunden zu vertreiben,

soweit C4B einerseits und Endkunde bzw. Partner andererseits (im Folgenden Endkunde und Partner gemeinsam: Kunde) im Einzelfall aufgrund eines schriftlich oder per E-Mail (im Folgenden: Textform) erfolgenden Angebots und dessen Annahme in Textform (im Folgenden: Einzelvertrag) nicht Abweichendes vereinbaren:

1. Abschluss von Einzelverträgen

a. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten gegenüber C4B nur, soweit C4B ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn C4B Lieferungen in Kenntnis entgegenstehender allgemeiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt.

b. Alle Angebote von C4B in Bezug auf Professional Services erfolgen freibleibend, es sei denn, C4B kennzeichnet das Angebot ausdrücklich als verbindlich. C4B ist berechtigt, Angebote des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei C4B anzunehmen.

c. Angebote und Annahmen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Auch Neben- und Zusatzabreden zu einem Einzelvertrag, und Vereinbarungen, die jeweils vor, bei oder nach Abschluss eines Einzelvertrages abgegeben bzw. getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform sowie einer ausdrücklichen Bezugnahme auf den betreffenden Einzelvertrag.

d. Bietet C4B dem Kunden in einem Angebot mehrere/unterschiedliche Leistungen (z.B. Professional Services, Softwareüberlassung, Up2date etc.) sowie Preise an, welche den jeweiligen Leistungen zugeordnet werden können (Einzelpreise), liegt für jede dieser Leistungen ein rechtlich selbständiger individueller Einzelvertrag vor, es sei denn, dem Angebot ist ausdrücklich zu entnehmen, dass C4B einen Einzelvertrag über die Gesamtheit aller Leistungen anbieten will. Wird im Angebot von C4B neben Einzelpreisen ein Gesamtpreis für mehrere Leistungen ausgewiesen, genügt dies alleine nicht für die Annahme eines Einzel­vertrages über die Gesamtheit aller Leistungen.

e. Die vorliegenden AGB gelten nach Abschluss eines Einzelvertrages über Professional Services auch bei allen weiteren zukünftigen Geschäfts­be­ziehungen mit dem Kunden über derartige Leistungen, ohne dass es hierfür einer erneuten ausdrücklichen Bezugnahme bedarf.

2.Gegenstand der Professional Services

a.Einzelverträge über Professional Services sind Dienst­verträge gemäß §§ 611 ff BGB, sofern nicht im Einzelvertrag ausdrücklich etwas anders, insbesondere die Geltung werkvertraglicher Bestimmungen, vereinbart ist. Gegenstand des Einzelvertrags ist daher grundsätzlich die Erbringung der vereinbarten Leistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs, eines bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Ergebnisses.

b. C4B wird Professional Services mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Verwendung von Technologien und Erkenntnissen, die den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, erbringen.

c. C4B ist bei Professional Services frei in der Wahl des Ortes für die Leistungserbringung. Sollten spezifische Gründe die Leistungserbringung an einem bestimmten Ort, insbesondere am Ort des Kunden oder die Aufschaltung auf DV-Systeme des Kunden erfordern, so legen die Parteien dieses im Einzelvertrag fest.

d. C4B ist bei Professional Services frei in der Wahl der Zeit der Leistungserbringung im Rahmen der im jeweiligen Einzelvertrag ausdrücklich vereinbarten Fristen oder Leistungs­terminen. Für diese gelten die Regelungen nach Ziff. 3. Buchst. d bis g dieser AGB.

e. Der Kunde kann bei Professional Services dem Einsatz von bestimmten Mitarbeitern, Subunternehmern oder freien Mitarbeitern widersprechen, sofern C4B insoweit wichtige Gründe nachgewiesen werden. In diesem Fall wird C4B alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, einen Ersatz innerhalb angemessener Frist zu finden.

3. Durchführung der Professional Service

a.Der Kunde benennt für die Zeit der Durchführung der Professional Services einen entscheidungsbefugten Ansprech­partner. C4B vereinbart mit diesem Ansprechpartner alle notwendigen Details und Planungen der Professional Services und führt mit diesem das Briefing durch. Der Kunde stellt sicher, dass diesem Ansprechpartner angemessene Zeit zur Verfügung steht, um dieser Aufgabe gerecht zu werden, dass dieser die notwendigen Entscheidungen für den Kunden treffen kann und darf und dass für C4B eine Vertretung in angemessener Zeit erreichbar ist.

b. C4B erstattet im Rahmen eines Einzelvertrages und soweit im Einzelvertrag nicht anders vereinbart, 14-tägig Bericht über die laufende Arbeit und deren Ergebnisse. Die Berichterstattung kann entfallen, falls in einer 14-tägigen Periode keine wesentlichen Veränderungen gegenüber dem letzten Bericht zu berichten sind.

c. C4B liefert alle Berichte nach Buchst. b., Beratungsergebnisse nach Ziff. 5. sowie ggf. Zeitnachweise nach Ziff. 6. an den Ansprechpartner des Kunden.

d. Verschiebt oder storniert der Kunde vereinbarte Professional Service-Termine aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist C4B berechtigt, den folgenden pauschalierten Schadenersatz in Rechnung zu stellen: Bei einer vom Kunden veranlassten Verschiebung oder Stornierung

- 15 bis 11 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin in Höhe von 25 % der für diesen Termin veranschlagten Vergütung;

- 10 bis 6 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin in Höhe von 50 % der für diesen Termin veranschlagten Vergütung;

- 5 bis 2 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin in Höhe von 90 % der für diesen Termin veranschlagten Vergütung; und

- 1 Arbeitstag vor oder am vereinbarten Termin in Höhe von 100 % der für diesen Termin veranschlagten Vergütung.

Weitergehende Schaden­ersatzansprüche bleiben unberührt. Das Nichterscheinen des Kunden zum Termin gilt als Stornierung des Termins.

e. Im Einzelvertrag genannte Fristen oder Leistungstermine sind für C4B unverbindliche Ziel- und Richtwerte, es sei denn, sie werden im Einzelvertrag ausdrücklich und schriftlich als feste Frist oder fester Leistungstermin vereinbart. C4B kommt bei festen Fristen und Leistungsterminen ferner nur dann in Verzug, wenn der Kunde C4B erfolglos eine angemessene schriftliche Nachfrist gesetzt hat und die Verzögerung von C4B verschuldet ist.

f. Die Einhaltung von festen Fristen und Leistungsterminen durch C4B setzt die rechtzeitige Vornahme aller Mitwirkungshandlungen des Kunden sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstigen Verpflichtungen des Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen vom Kunden (verschuldet wie unverschuldet) nicht rechtzeitig erfüllt, so verschieben sich die festen Leistungstermine entsprechend. C4B behält sich im Übrigen weitergehende gesetzliche Einreden und Einwendungen vor.

Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist ein Anspruch des Kunden gegen C4B auf Schadenersatz wegen Leistungsverzuges bzw. Nichtleistung ausgeschlossen, im Übrigen begrenzt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch auf 5 % des vom Verzug bzw. der Nichtleistung betroffenen Einzelvertragswertes. Vom Einzelvertrag kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung bzw. der Ausfall der Leistung von C4B zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen von C4B innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Einzelvertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von C4B.

4.Pflichten des Kunden

a.Der Kunde hat bei Professional Services dafür Sorge zu tragen, dass C4B Zugang zu allen für die Leistungserbringung relevanten Kunden-Systemen vor Ort oder per Remote-Zugang erlangt, alle Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, C4B alle Informationen erteilt werden und C4B von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, welche jeweils für die Ausführung der Professional Services notwendig oder hilfreich sind. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von C4B bekannt werden.

b. Der Kunde wird etwaige Mitwirkungspflichten nach Buchst. a. dieser Ziffer 4 unaufgefordert erbringen. Jedenfalls wird der Kunde diese Mitwirkungspflichten zu den im Einzelvertrag ausdrücklich genannten Zeitpunkten oder auf Anforderung von C4B erbringen, wobei eine solche Anforderung in Textform oder mündlich erfolgen kann.

c. C4B prüft die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen nur auf Plausibilität, nicht aber auf sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit es sei denn, der Beratungsgegenstand besteht laut ausdrücklicher Vereinbarung im Einzelvertrag in der Durchführung einer solchen weitergehenden Prüfung. Abgesehen von der vorgenannten Ausnahme, liegt die Gewähr für die sachliche Richtigkeit und die Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen daher beim Kunden. Unbeschadet dessen kann C4B verlangen, dass der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen in Textform bestätigt.

d. Verzögerungen, die aufgrund von verspäteter Lieferung von Unterlagen und Informationen durch den Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Soweit hiervon vereinbarte Fristen und Leistungstermine betroffen sind, für dessen Einhaltung C4B verantwortlich ist, verschieben sich diese Fristen und Leistungstermine entsprechend um die Dauer der Verzögerung. Soweit durch diese Verzögerungen Mehraufwand für C4B entsteht, ist C4B berechtigt, diese nach Maßgabe der Ziff. 6 Buchst. a dieser AGB zu den vereinbarten Sätzen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

e. Der Kunde informiert seine Mitarbeiter, soweit sie von den Tätigkeiten von C4B betroffen sind oder mit C4B zusammen arbeiten, rechtzeitig über die Tätigkeit von C4B und stellt diesen Mitarbeitern ausreichend Zeit zur Verfügung.

f.Soweit die Leistungserbringung in den Räumen des Kunden erforderlich ist, stellt der Kunde einen möglichst gesonderten Arbeitsplatz zur Verfügung. Soweit möglich, stellt der Kunde an diesem Arbeitsplatz Telefon und Möglichkeiten zum Internetzugang zur Verfügung. Die Kosten für diese Kommunikationseinrichtungen und die Nutzung des Arbeitsplatzes trägt der Kunde.

5. Rechte an den Ergebnissen der Professional Service

a.Die wesentlichen Ergebnisse, die bei der Durchführung der Professional Services geschaffen werden, werden von C4B dokumentiert und dem Kunden bei Beendigung der Leistungen übergeben, es sei denn, diese waren bereits Gegenstand der Berichte nach Ziff. 3. Buchst. b dieser AGB. Zu den Beratungsergebnissen gehören nicht Konzepte oder Vorentwürfe.

b. Nach vollständiger Zahlung der Professional Services erwirbt der Kunde das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Beratungsergebnisse für die eigenen Zwecke des Kunden intern zu verwenden. Der Kunde ist jedoch nicht berechtigt, von C4B schriftlich dokumentierte Beratungsergebnisse zu verändern oder zu vervielfältigen, es sei denn, der Einzelvertrag lässt dies ausdrücklich zu. Sollte der Einzelvertrag dem Kunden das Recht zur Vervielfältigung ausnahmsweise einräumen, hat der Kunde einen Urheberrechtsvermerk zu Gunsten von C4B anzubringen.

6. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Nebenkosten

a.Soweit der Einzelvertrag nicht Abweichendes vorsieht, erfolgt die Vergütung von Professional Services nach Zeitaufwand. Im Einzelvertrag sind die Stunden- und Tagesätze festzuhalten, andernfalls gelten die üblichen Stunden- und Tagessätze als vereinbart. Stunden- oder Tagesbruchteile werden anteilig vergütet.

b. Es erfolgt eine monatliche Rechnungsstellung anhand von Zeitnachweisen. Der Zeitnachweis enthält Angaben über Datum der Leistungserbringung, erbrachte Arbeitsstunden und den wesentlichen Inhalt der Leistungserbringung. Der Zeitnachweis wird von C4B schriftlich geführt und nur auf Verlangen des Kunden vorgelegt.

c. Reisezeit inkl. Reisekosten für An- und Abreisen zwischen Sitz von C4B und Leistungsort, die für etwaige vom Kunden veranlasste oder mit diesem vereinbarten Reisen entstehen, werden mit folgender Reisekostenpauschale pro Person abgerechnet, soweit im Einzelvertrag nicht Abweichend geregelt:

- bis 100 km: 190,00 Euro

- bis 250 km: 390,00 Euro

- bis 500 km: 690,00 Euro

- bis 1000 km: 990,00 Euro

- ab 1000 km: 1390,00 Euro.

Für vom Kunden veranlasste Übernachtungen am Leistungsort fällt eine Übernachtungskostenpauschale pro Person in Höhe von 150 Euro an. Die Pauschalen werden zum Ende des Kalendermonats, in dem die Reise beendet wurde bzw. die Übernachtung erfolgte, abgerechnet.

d. Alle Preise und Sätze verstehen sich rein netto zzgl. Mehrwertsteuer.

e. Ist der Kunde bezüglich einer Forderung ganz oder teilweise in Zahlungsrückstand, ist C4B berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen und weitere Leistungen von der Stellung einer angemessenen Sicherheit abhängig zu machen.

f. Zahlungen des Kunden sind vorbehaltlich nachfolgendem Buchst. h. ohne Abzug auf die von C4B genannte Bankverbindung zu überweisen, es sei denn, die Parteien vereinbaren im Einzelvertrag eine Zahlung per SEPA-Firmenlast­schriftverfahren. C4B nimmt Wechsel und Schecks nur nach vorhergehender Vereinbarung und nur erfüllungs­halber an. Etwaige Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.

g. Die Parteien vereinbaren, dass während der Dauer eines vereinbarten SEPA-Firmenlastschrift­verfahrens die Frist für die Vorabinformation (Ankündigung) über eine anstehende Lastschrift auf fünf (5) Tage verkürzt wird. Die Ankün­digung der Lastschrift erfolgt durch einen Vermerk auf der zugehörigen Rechnung.

h. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen und alleine auf Grundlage solcher Forderungen etwaige gesetzliche Zurückbehaltungsrechte geltend machen. Ein Zurück­behaltungsrecht kann der Kunde ferner nur wegen Gegen­forderungen ausüben, die auf demselben Einzelvertrag beruhen.

7. Haftung von C4B und Verjährung

a.Soweit Ziff. 3. Buchst. g für Leistungsverzug bzw. Nichtleistung nicht Abweichendes vorsieht, haftet C4B den Kunden gegenüber ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen dieser Ziff. 7.

b. C4B haftet dem Kunden stets (i) für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, (ii) nach dem Produkthaftungsgesetz und (iii) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die C4B, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

c. C4B haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, es sei denn, C4B selbst hat eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechungen und für sonstige entfernte Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall und pro Vertragsjahr ist die Haftung auf 10 % des vereinbarten Netto-Werts des betroffenen Einzelvertrags begrenzt. Die Parteien können bei Abschluss eines Einzelvertrages eine weitergehende Haftung pro Schadenfalls oder Vertragsjahr gegen gesonderte Vergütung vereinbaren. Die Haftung gemäß vorstehendem Buchst. b. bleibt von diesem Absatz unberührt.

d. Aus einer Garantieerklärung haftet C4B nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß Buchst. c.

e. Bei Verlust von Daten, Nachrichten und Informationen haftet C4B nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten, Nachrichten und Informationen bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von C4B tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.

f. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen bleiben unberührt bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von C4B sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

g. Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen C4B gelten vorstehende Buchstaben b. bis f. dieser Ziffer entsprechend.

8. Vertraulichkeitsverpflichtung, Datenschutz und Referenzwerbung

a. Jede Partei verpflichtet sich, den Inhalt jedes Einzelvertrages sowie die ihm von der anderen Partei – in welcher Form auch immer – vor oder während des Einzelvertrages mitgeteilten oder zugänglich gemachten Daten, insbesondere Preise, technisches Knowhow oder sonstige Informationen, gleich welchen Inhalts, Dritten gegenüber geheim zu halten, sie nur für Zwecke des betreffenden Einzelvertrages zu verwenden und sie ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei – weder ganz noch teilweise – für eigene Zwecke zu verwerten und seine Mitarbeiter sowie sonst damit in Berührung kommende Dritte hierzu zu verpflichten.

b. Vorstehender Buchst. a gilt nicht, solange und soweit derartig vertrauliche Informationen (i) dem jeweiligen Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder (ii) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies der jeweilige Empfänger zu vertreten hat oder (iii) dem jeweiligen Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden oder (iv) vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind oder (v) aufgrund rechtlicher Vorschriften Behörden zugänglich zu machen sind oder (vi) von der überlassenden Partei zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind.

c. Die Parteien verpflichten sich, geltendes Datenschutzrecht zu beachten. Der Kunde ist insbesondere selbst dafür verantwortlich, die Zulässigkeit seines geplanten Einsatzes der Cloudsoftware zu prüfen und die für die Zurverfügungstellung der Cloudsoftware an seine Nutzer geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen einzuhalten (z.B. Informationspflichten). Soweit gesetzlich erforderlich, werden die Parteien eine separate schriftliche Vereinbarung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden abschließen.

d. C4B ist berechtigt, den Kunden öffentlich als Referenzkunden auf üblichen Marketingmitteln (Website, Prospekten) zu benennen. Soweit eine Verwendung von Marken oder Logos des Kunden erfolgt, bedarf dies einer vorherigen Freigabe durch den Kunden.

9. Sonstige Bedingungen

a. Jeder Einzelvertrag zwischen C4B und dem Kunden und deren Zustandekommen oder Beendigung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

b. Sollte eine Bestimmung eines Einzelvertrages nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieses Einzelvertrages nicht, es sei denn, das Festhalten am Einzelvertrage würde eine unzumutbare Härte für eine der Parteien darstellen.

c. Der Kunde wird für die Leistungen anzuwendende Import- und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Bei grenzüberschreitender Lieferung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit Anderes ausdrücklich vereinbart ist.

d. Änderungen und Ergänzungen eines Einzelvertrages müssen in Textform vereinbart werden. Dies gilt auch im Falle einer Änderung dieses Buchst. d..

e. Der Inhalt eines Einzelvertrags ersetzt alle vorausgehenden Erklärungen von C4B in Bezug auf den Liefergegenstand des betreffenden Einzelvertrags.

f. Gerichtsstand für jede Streitigkeit aus und im Zusammenhang mit einem Einzelvertrag, - auch in Bezug auf dessen Zustandekommen und dessen Beendigung - mit einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz von C4B. Die vorstehende Wahl dieses Gerichtsstands ist nur für den Kunden ausschließlich.