Allgemeine Geschäftsbedingungen der C4B für Up2Date-Services

Stand: November 2024

C4B COM For Business AG, Untere Point 8, 82110 Germering (im Folgenden: C4B) erbringt in Bezug auf Software, die von C4B selbst entwickelt wurde oder unter eigener Marke vermarktet wird (im Folgenden: Eigensoftware) und Unternehmen im Sinne von § 14 BGB (im Folgenden: der Kunde) auf Dauer überlassen wird, Up2Date-Leistungen (im Folgenden: Up2Date) aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB), soweit C4B und der Kunde im Einzelfall aufgrund eines aufgrund eines schriftlich oder per E-Mail (im Folgenden: Textform) erfolgenden Angebots und dessen Annahme in Textform (im Folgenden: Einzelvertrag) nicht Abweichendes vereinbaren:

1.Anwendungsbereich der AGB und Gegenstand des Up2Date

a. Sämtliche Regelungen der AGB finden Anwendung sowohl auf Kunden, welche Up2Date für sich selbst beziehen (im Folgenden auch: Endkunde), als auch auf Kunden, welche Up2Date zum Zweck des Weitervertriebs an Endkunden beziehen (im Folgenden auch: Partner), soweit diese AGB oder der Einzelvertrag nicht ausdrücklich Abweichendes vorsehen.

b. Angebote über Up2Date beziehen sich ausschließlich auf die gesamte vom Endkunden jeweils aktuell für Zweck einer dauerhaften Nutzung überlassene Eigensoftware, nicht auf einzelne Produkte/Teile/Module oder Versionen der von ihm genutzten Eigensoftware, soweit das Angebot nicht ausdrücklich Abweichendes vorsieht.

c. Nicht Gegenstand von Up2Date sind insbesondere Installationssupport, Analyse-, Softwareanpassungs- oder Customizing-Leistungen der C4B. Derartige Leistungen bietet C4B auf Basis separater Einzelverträge nach Maßgabe der zu diesem Angebotszeitpunkt aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der C4B für Professional Services an.

d. Die Parteien können im Einzelvertrag individuell vereinbaren, in welchem Umfang und gegen welche Vergütung C4B Wartungsleistungen auch für Fremdsoftware (jede Software, die keine Eigensoftware ist) erbringt. Der Umfang dieser Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Leistungsangebot des Drittlieferanten.

e. Die vorliegenden AGB gelten nach Abschluss eines Einzelvertrages über Up2Date-Services auch bei allen weiteren zukünftigen Geschäfts­be­ziehungen mit dem Kunden über derartige Leistungen, ohne dass es hierfür einer erneuten ausdrücklichen Bezugnahme bedarf.

2. Abschluss von Einzelverträgen

a. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten gegenüber C4B nur, soweit C4B ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn C4B Lieferungen in Kenntnis entgegenstehender allgemeiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden vorbehaltlos ausführt.

b. Alle Angebote von C4B in Bezug auf Up2Date erfolgen freibleibend, es sei denn, C4B kennzeichnet das Angebot ausdrücklich als verbindlich. C4B ist berechtigt, Angebote des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei C4B anzunehmen.

c. Angebote und Annahmen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Auch Neben- und Zusatzabreden zu einem Einzelvertrag, Leistungs- und Service Level Beschreibungen zu Up2Date und Vereinbarungen, die jeweils vor, bei oder nach Abschluss eines Einzelvertrages abgegeben bzw. getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform sowie einer ausdrücklichen Bezugnahme auf den betreffenden Einzelvertrag. Bei etwaigen Zusicherungen und Garantien gelten zusätzlich die Anforderungen nach Ziff. 3 Buchst. b der jeweils aktuellen AGB von C4B für die On-Premises-Überlassung von XPhone Software.

d. Bietet C4B dem Kunden in einem Angebotsdokument mehrere/unterschiedliche Leistungen (z.B. Up2Date, Professional Services etc.) sowie Preise an, welche den jeweiligen Leistungen zugeordnet werden können (Einzelpreise), liegt für jede dieser Leistungen ein rechtlich selbständiger individueller Einzelvertrag vor, es sei denn, dem Angebot ist ausdrücklich zu entnehmen, dass C4B einen Einzelvertrag über die Gesamtheit aller Leistungen anbieten will. Wird im Angebot von C4B neben Einzelpreisen ein Gesamtpreis für mehrere Leistungen ausgewiesen, genügt dies alleine nicht für die Annahme eines Einzel­vertrages über die Gesamtheit aller Leistungen.

3. Laufzeit des Up2Date und Erweiterung des Up2date

a. C4B bietet dem Kunden Einzelverträge über Up2Date nur mit einzelvertraglich zu vereinbarenden jährlichen Laufzeiten von einem, zwei, drei, vier oder maximal fünf Jahren an. Soweit der Einzelvertrag keine Angabe zu dieser initialen Laufzeit enthält, gilt ein Jahr als vereinbart. Die initiale Laufzeit von Up2Date beginnt mit der Lieferung der Eigensoftware oder bei Eigensoftware, deren Nutzung das Einspielen eines Lizenzabrufcodes erfordert, mit Abruf des Lizenzabrufcodes, in diesem Fall jedoch spätestens drei Monate nach Rechnungsstellung durch C4B gem. Ziff. 6 dieser AGB. Das Laufzeitende von Up2Date fällt auf den letzten Tag desjenigen Kalendermonates in welchem die jeweils vereinbarte jährliche Laufzeit endet.

b. Einzelverträge über Up2Date verlängern sich zum Laufzeitende automatisch jeweils ein weiteres Jahr, es sei denn, der Einzelvertrag schließt eine Verlängerung ausdrücklich aus oder eine der Parteien widerspricht einer automatischen Verlängerung mindestens zwei Monate vor Eintritt der nächsten Verlängerung.

c. Während der in Buchstaben. a. und b. beschriebenen jährlichen Laufzeiten kann der Einzelvertrag von beiden Parteien nicht ordentlich gekündigt werden. Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe des § 314 BGB und Ziff. 5 b. dieser AGB bleibt unberührt.

d. Jeder Widerspruch nach Buchst. b. und jede Kündigung eines Einzelvertrages über Up2date bedürfen der Textform.

e. Überlässt C4B dem Kunden während der festen Laufzeit eines Up2Date Einzelvertrages zusätzliche Eigensoftware zur dauerhaften Nutzung, hat der Kunde Up2Date entsprechend zu erweitern. C4B wird entweder die notwendige Erweiterung des Up2Date in dem Angebot betreffend die dauerhafte Überlassung zusätzlicher Eigensoftware mit anbieten oder in diesem Angebot auf die notwendige Erweiterung des Up2Date hinweisen. Im letzten Fall erhält der Kunde von C4B ein Nachtragsangebot zum Up2Date Einzelvertrag nach Maßgabe dieser AGB. Der Kunde ist verpflichtet, ein solches Nachtragsangebot unverzüglich anzunehmen

4. Up2Date-Leistungen

a. Gegen Zahlung der in Ziffer 6. vereinbarten Pauschale, erbringt C4B im Rahmen des Up2Date ausschließlich die folgenden für den Endkunden bestimmte Leistungen:

- Bereithalten von Patches, Updates oder Upgrades für die Eigensoftware (im Folgenden insgesamt: Releases) nach Maßgabe des nachfolgenden Buchst. b., sobald diese von C4B allgemein verfügbar gemacht werden;

- Aktualisierung der Software-Dokumentation nach Maßgabe des nachfolgenden Buchst. c.

Nicht Gegenstand und nicht umfasst von Up2Date ist die Überlassung neuer oder zusätzlicher Softwareprodukte zur Nutzung. Up2Date steht während der Laufzeit nur für das aktuellste, dem Kunden verfügbare Release zur Verfügung. Lässt der Kunde z.B. Upgrades ganz oder teilweise (in Bezug auf einzelne Lizenzen, Teile/Module der von ihm genutzten Eigensoftware) aus, sind die betroffenen Lizenzen, Teil/Module nicht mehr Gegenstand des Up2Date und können nicht mehr Gegenstand dieser Leistungen werden.

b. Die Releases werden dem Kunden zum Download bereitgestellt, bei der selbst hergestellten Software auf der Webseite www.c4b.com, bei sonstiger Eigensoftware gegebenenfalls auch der jeweils angegebenen Webseite des Zulieferers. C4B wird den Kunden auf den vorgenannten Webseiten über die Verfügbarkeit von Releases informieren. Für Releases gelten die Bestimmungen, welche bereits bei Überlassung der wartenden Eigensoftware vereinbart wurden, insbesondere zu den Nutzungsrechten und zum Lizenzabrufcode, entsprechend, soweit diese AGB nicht Abweichendes vorsehen.

c. Soweit im Rahmen eines Upgrades eine erhebliche Änderung des Funktionsumfangs oder der Bedienung der Eigensoftware erfolgt, wird die Dokumentation, nach Wahl von C4B und soweit dem Kunden jeweils zumutbar, vollständig neu überlassen oder entsprechend ergänzt, und zwar in demjenigen Format, der in dem Einzelvertrag über die On-Premises-Nutzung von Software in Hinblick auf die Ursprungsdokumentation vereinbart ist.

5. Einschränkung des Leistungsumfangs und End-of-Sale-Mitteilung

a. C4B ist während der Laufzeit eines Einzelvertrages jederzeit berechtigt,

- unwesentliche Einschränkungen an den Up2Date Leistungen (Wegfall von unwesentlichen Funktionen in Releases, unwesentliche Nutzungseinschränkung durch aktualisierte Nutzungsbedingungen) auch ohne vorherige Mitteilung des Kunden umzusetzen und durchzuführen; sowie

- den Kunden über eine bevorstehende teilweise Einstellung der Up2Date-Leistung, auch in Bezug auf wesentliche Funktionen, insbesondere infolge einer Produkt- oder Serviceabkündigung eines Zulieferers von C4B oder eines Lieferanten für die Zielumgebung, in Textform oder durch entsprechende Veröffentlichung auf der Webseite der C4B zu informieren (End-of-Sale-Mitteilung).

b. Kann der Kunde im Einzelfall eine erhebliche Einschränkung zu seinem Nachteil infolge der Umsetzung ohne Mitteilung oder infolge der End-of-Sale-Mitteilung nach Buchst. a. nachweisen, ist der Kunde berechtigt, den betroffenen Einzelvertrag gem. Ziff. 3. Buchst. c. außerordentlich zum Ende desjenigen Monates zu kündigen, in welchem die Einschränkung erstmalig umgesetzt wurde. Das Kündigungsrecht entfällt drei Monate nachdem der Kunde von der Änderung Kenntnis hatte oder Kenntnis hätte haben müssen.

6. Vergütung

a. C4B erbringt dem Kunden Up2Date gegen Zahlung einer Laufzeitpauschale. Bei Einzelverträgen ohne automatische Verlängerung, wird die Vergütung für die gesamte Laufzeit insgesamt zu Beginn dem Kunden in Rechnung gestellt wird, es sei denn, der Einzelvertrag sieht Abweichendes vor. Bei Einzelverträgen mit automatischer Verlängerung wird die Vergütung zu Beginn der initialen Laufzeit und jeweils zu Beginn der automatischen Verlängerung in Rechnung gestellt. Die Jahrespauschale wird einzelvertraglich vereinbart, bei fehlender Vereinbarung ergibt sie sich jeweils aus den unter www.C4B.com veröffentlichten Prozentsätzen. Diese Sätze beziehen sich auf den zum Zeitpunkt der jeweiligen Rechnungsstellung von C4B veröffentlichen Eigensoftware-Listenpreis.

b. Alle Preise sind – sowohl in der Preisliste als auch in Einzelverträgen - in Euro angegeben und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und/oder sonstiger Steuern.

d. Sofern nichts anderweitig schriftlich vereinbart, ist der im Einzelvertrag vereinbarte Preis sofort ohne Abzug netto mit Zugang der von C4B gestellten Rechnung zahlbar.

e. Eine Verlängerung von Up2Date ist nur vor Beendigung des Einzelvertrages aber nicht nach dessen Beendigung gestattet. Nach Beendigung des Einzelvertrages ist der Erwerb von einem OneTime Upgrade notwendig, um die Berechtigung zu erhalten, Up2Date erneut zu bestellen.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

a. Bei der Beschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Anwenderproblemen und Funktionsstörungen hat der Kunde die von C4B ausgebildeten Mitarbeiter einzusetzen sowie die von C4B erteilten Hinweise zu befolgen. Soweit zumutbar, ist der Kunde verpflichtetet, einen Remotezugang einzurichten.

b. Der Kunde wird die von C4B nach Maßgabe von Ziff. 4. Buchst. b. zur Verfügung gestellten Releases unverzüglich installieren, wenn dies zur Beseitigung von Sach- und Rechtsmängeln oder zur Vermeidung einer Haftung von C4B erforderlich oder sinnvoll ist.

8. Haftung

a. Jegliche Gewährleistung für Sachmängel an Releases und Software-Dokumentation beschränkt sich auf die Pflichten von C4B nach Ziff. 4. Buchst. b. dieser AGB. Machen Dritte Ansprüche gegenüber dem Kunden wegen Verletzung von gewerblichen Schutz- oder Urheberrechten durch Releases oder Software-Dokumentation geltend, gelten ausschließlich die diesbezüglichen Bestimmungen der dann aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der C4B für die dauerhafte Überlassung von Eigensoftware.

b. Die Haftung von C4B für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

9. Vertraulichkeitsverpflichtung, Datenschutz und Referenzwerbung

a. Jede Partei verpflichtet sich, den Inhalt jedes Einzelvertrages sowie die ihm von der anderen Partei – in welcher Form auch immer – vor oder während des Einzelvertrages mitgeteilten oder zugänglich gemachten Daten, insbesondere Preise, technisches Knowhow oder sonstige Informationen, gleich welchen Inhalts, Dritten gegenüber geheim zu halten, sie nur für Zwecke des betreffenden Einzelvertrages zu verwenden und sie ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Partei – weder ganz noch teilweise – für eigene Zwecke zu verwerten und seine Mitarbeiter sowie sonst damit in Berührung kommende Dritte hierzu zu verpflichten.

b. Vorstehender Buchst. a gilt nicht, solange und soweit derartig vertrauliche Informationen (i) dem jeweiligen Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren oder (ii) allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies der jeweilige Empfänger zu vertreten hat oder (iii) dem jeweiligen Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden oder (iv) vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind oder (v) aufgrund rechtlicher Vorschriften Behörden zugänglich zu machen sind oder (vi) von der überlassenden Partei zur Bekanntmachung schriftlich freigegeben worden sind.

c. Die Parteien verpflichten sich, geltendes Datenschutzrecht zu beachten. Der Kunde ist insbesondere selbst dafür verantwortlich, die Zulässigkeit seines geplanten Einsatzes der Cloudsoftware zu prüfen und die für die Zurverfügungstellung der Cloudsoftware an seine Nutzer geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen einzuhalten (z.B. Informationspflichten). Soweit gesetzlich erforderlich, werden die Parteien eine separate schriftliche Vereinbarung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden abschließen.

d. C4B ist berechtigt, den Kunden öffentlich als Referenzkunden auf üblichen Marketingmitteln (Website, Prospekten) zu benennen. Soweit eine Verwendung von Marken oder Logos des Kunden erfolgt, bedarf dies einer vorherigen Freigabe durch den Kunden.

10. Sonstige Bedingungen

a. Jeder Einzelvertrag zwischen C4B und dem Kunden und deren Zustandekommen oder Beendigung unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

b. Sollte eine Bestimmung eines Einzelvertrages nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieses Einzelvertrages nicht, es sei denn, das Festhalten am Einzelauftrage würde eine unzumutbare Härte für eine der Parteien darstellen.

c. Der Kunde wird für die Leistungen anzuwendende Import- und Export-Vorschriften eigenverantwortlich beachten, insbesondere solche der USA. Bei grenzüberschreitender Lieferung trägt der Kunde anfallende Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben. Der Kunde wird gesetzliche oder behördliche Verfahren im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Lieferungen oder Leistungen eigenverantwortlich abwickeln, außer soweit anderes ausdrücklich vereinbart ist.

d. Änderungen und Ergänzungen eines Einzelvertrages müssen in Textform vereinbart werden. Dies gilt auch im Falle einer Änderung dieses Buchst. d.

e. Der Inhalt eines Einzelvertrags ersetzt alle vorausgehenden Erklärungen von C4B in Bezug auf den Leistungsgegenstand des betreffenden Einzelvertrags.

f. Gerichtsstand für jede Streitigkeit aus und im Zusammenhang mit diesen AGB und einem Einzelvertrag, - auch in Bezug auf dessen Zustandekommen und dessen Beendigung - mit einem Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz von C4B. Die vorstehende Wahl dieses Gerichtsstands ist nur für den Kunden ausschließlich.